Kameras und Mikrofone bleiben während des Gerichtsverfahrens ausgeschaltet
25.10.2013
„Im Vordergrund steht die Wahrheitsfindung, nicht die Öffentlichkeit“
Justizministerin Uta-Maria Kuder lehnt weiter Film- und Tonaufnahmen vor Gericht ab. „In einer Mediengesellschaft ist Öffentlichkeit wichtig. Mit der aktuellen Gesetzgebung ist das Recht auf Information allerdings ausreichend abgesichert. Darüber hinaus gehende Überlegungen, den § 169 GVG zu ändern, um Film- und Tonaufnahmen während des Verfahrens zu ermöglichen, stehe ich sehr skeptisch gegenüber“, sagte Justizministerin Kuder zur Amtseinführung des neuen Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Stralsund, Dr. Olaf Juterzenka.
„Mikrofon und Kamera können sich sowohl auf Angeklagte als auch auf Zeugen, Richter und Anwälte auswirken. Vom Wissen um eine mediale Aufnahme lassen sich viele Menschen beeinflussen. Sie könnten dadurch gehemmt sein oder zu schauspielerischen Leistungen animiert werden. Ich denke, dass das selbst dann der Fall sein würde, wenn die Saalöffentlichkeit auf einen Nebenraum durch Bild- und Tonübertragung erweitert werden sollte. Der Persönlichkeitsschutz der Verfahrensbeteiligten und die Wahrheitsfindung überwiegen stets das Interesse der Öffentlichkeit an bewegten Bildern. Eine mediale Zurschaustellung muss unter allen Umständen vermieden werden“, so die Justizministerin.
„Mit Spannung erwarte ich Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die die Problematik untersucht. Alle Ansätze, den § 169 GVG zu ändern, haben jedenfalls eines gemeinsam: gravierende tatsächliche und rechtliche Folgen. Das gilt insbesondere für Strafverfahren. Auch die Frage der Konservierung ist offen. Aufnahmen wären unter Umständen neue Beweismittel. Doch in wie weit diese verwendet oder als Revisionsgründe angeführt werden könnten, bleibt zu klären“, sagte Ministerin Kuder.
Pressemitteilung – Justizministerium MV
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